Die Pflegeversicherung ist ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie springt ein, wenn jemand wegen Krankheit oder Alter dauerhaft auf Pflege angewiesen ist.
Je nach Pflegegrad zahlt sie Geld- oder Sachleistungen – etwa für einen Pflegedienst oder pflegende Angehörige. Sie deckt meist nur einen Teil der tatsächlichen Kosten.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch pflegeversichert. Die Beiträge zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam.
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