Die Sozialversicherung umfasst die gesetzlichen Pflichtversicherungen: Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber; sie werden direkt vom Brutto abgezogen.
Ein großer Teil des Unterschieds zwischen Brutto und Netto sind die Sozialabgaben.
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