Wie viel bleibt von deinem Bruttolohn? Schätzung für Steuerklasse I mit allen Abzügen einzeln erklärt.
Sozialversicherung: Du zahlst die Hälfte der Beiträge, dein Arbeitgeber die andere Hälfte. 2026 sind das für dich 7,3 % Kranken- plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, 1,8 % Pflege- (2,4 % ab 23 ohne Kinder), 9,3 % Renten- und 1,3 % Arbeitslosenversicherung. Über bestimmten Grenzen (5.812,50 € bzw. 8.450 € im Monat) steigen die Beiträge nicht weiter.
Lohnsteuer: Auf das Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr fällt Steuer an, mit steigendem Satz. Vorher werden Pauschbeträge und ein Teil der Sozialbeiträge abgezogen. Den Solidaritätszuschlag zahlen nur noch Menschen mit hoher Lohnsteuer.
Der Rechner nutzt den Steuertarif 2026 aus § 32a EStG und die Vorsorgepauschale wie im amtlichen Lohnsteuerverfahren. Für Steuerklasse I mit 3.000 € und 4.000 € brutto stimmen die Ergebnisse mit veröffentlichten Rechenbeispielen auf den Cent überein. Steuerklassen III, V und VI, Kinderfreibeträge, private Krankenversicherung und die Pflegeversicherung in Sachsen rechnet er nicht. Verbindlich ist der Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums.
In Steuerklasse I fällt 2026 ab etwa 1.420 € brutto im Monat Lohnsteuer an. Darunter bleibt das Jahreseinkommen nach Abzügen unter dem Grundfreibetrag.
Jede Krankenkasse legt ihn selbst fest. 2026 liegt der Durchschnitt bei 2,9 %. Du zahlst die Hälfte davon.
Oft ja, mit der Steuererklärung. Zum Beispiel, wenn du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast oder hohe Werbungskosten hattest.
§ 32a EStG (Tarif 2026) · Sozialversicherung 2026: Beitragssätze und Grenzen · Übergangsbereich 2026: Formel · Solidaritätszuschlag 2026 (Freigrenze 20.350 €) · BMF: Vorsorgepauschale ab 2026
Stand der Werte: 2026. Wir prüfen sie jedes Jahr im Januar. Reine Finanzbildung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.