Ein Minijob ist ein Job mit begrenztem Verdienst: 2026 bis 603 € im Monat. Steuern zahlst du dabei in der Regel keine. Für die Rentenversicherung gehen 3,6 % deines Lohns ab, denn Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Du kannst dich auf Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Ideal als Schüler-, Studenten- oder Nebenjob.
Von 603,01 € bis 2.000 € im Monat liegt der Übergangsbereich (Midijob). Dort zahlst du geringere Sozialabgaben, die mit dem Lohn steigen. Über die Steuererklärung kommt oft etwas zurück. Seit 1. Juli 2026 kannst du eine frühere Befreiung einmal rückgängig machen. Danach ist keine neue Befreiung mehr möglich.
Quelle: Minijob-Zentrale, Minijob-Zentrale (Grenze 2026), Deutsche Rentenversicherung. Stand: 2026.
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