Ein Freistellungsauftrag sagt deiner Bank, dass sie auf deine Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag keine Steuer abführen soll. So sicherst du dir den jährlichen Steuerfreibetrag.
Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren, Stand 2025). Ohne Auftrag zahlst du zunächst Steuer und musst sie dir über die Steuererklärung zurückholen.
Hast du Konten bei mehreren Banken, kannst du den Betrag aufteilen – zusammen darf er aber den Höchstbetrag nicht überschreiten.
In der App interaktiv lernenFinanzbildung, keine Anlageberatung.