Die Teilfreistellung stellt bei Aktienfonds und Aktien-ETFs einen Teil der Erträge steuerfrei – bei breiten Aktien-ETFs sind das 30 %. Das gleicht Steuern aus, die schon auf Fondsebene anfallen.
Von Ausschüttungen, Kursgewinnen und der Vorabpauschale bleiben bei Aktien-ETFs 30 % steuerfrei. Nur der Rest wird mit der Abgeltungssteuer belastet.
Deine Bank rechnet die Teilfreistellung in der Regel automatisch ein. Du musst dafür nichts tun.
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