Der gesetzliche Mindestlohn ist der niedrigste erlaubte Stundenlohn – 2026 liegt er bei 13,90 € brutto pro Stunde. Weniger darf ein Arbeitgeber grundsätzlich nicht zahlen.
Wer unter 18 ist und keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn (§ 22 Mindestlohngesetz). Das gilt auch für Azubis und für Pflichtpraktika. Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde.
Rechne dein Brutto grob als Stunden × Stundenlohn. Im Minijob (bis 603 €/Monat) zahlst du in der Regel keine Steuern, für die Rente gehen 3,6 % ab.
Quelle: Mindestlohngesetz § 22, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 268), Zoll. Stand: 2026.
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